Mit dieser Rahmenkonzeption bündelt die JDAV alle bestehenden Regelungen zur
Bildungsarbeit in der JDAV im Hinblick auf die Aus-, Fort- und Weiterbildung von
Jugendleiter*innen.
Diese Konzeption löst alle vorherigen bildungskonzeptionellen Entscheidungen ab
und fasst diese in einem Dokument zusammen. Die Rahmenkonzeption stellt die
Arbeitsgrundlage für alle Organisatorinnen von Bildungsarbeit der JDAV auf
Bundes- und Landesebene dar. Sie erleichtert Neueinsteigerinnen den Überblick
und kann Handlungssicherheit und Orientierung geben. Zugleich ist sie ein
Instrument der Qualitätssicherung.
Die Jugend des Deutschen Alpenvereins (JDAV) ist die Jugendorganisation des
Deutschen Alpenvereins (DAV) und als Jugendverband öffentlich anerkannter
Träger der freien Jugendhilfe. Innerhalb des DAV nimmt die JDAV ihre Aufgaben
auf Sektions-, Landes- und Bundesebene im Rahmen der DAV-Satzung
eigenständig und selbstorganisiert wahr. Der DAV unterstützt die JDAV bei ihrer
Arbeit und fördert ihre Verbandsstrukturen innerhalb des DAV. Die Arbeit der
JDAV muss mit dem Leitbild und der Satzung des DAV in Einklang stehen.
Die JDAV gestaltet und fördert die Jugendarbeit innerhalb des DAV. Sie vertritt
die Interessen ihrer Mitglieder im DAV und nach außen. Die
Interessenvertretung nach außen erfolgt insbesondere durch die unmittelbare
und mittelbare Vertretung in den Jugendringen.
Die Jugendarbeit im DAV wird von der JDAV und dem DAV grundsätzlich
gemeinsam verantwortet und durchgeführt. Die verbandliche Jugendarbeit wird
von der JDAV allein verantwortet und im Rahmen der DAV-Satzung
selbstbestimmt durchgeführt.
Die Ziele und Grundlagen der Jugendarbeit werden in den Grundsätzen und
Bildungszielen der Jugend des Deutschen Alpenvereins festgelegt. Mitglieder der
JDAV sind alle DAV-Mitglieder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, alle
JDAV-Jugendleiterinnen mit gültiger Marke, alle Jugendreferentinnen, alle
Mitglieder von Jugendausschüssen in den Sektionen sowie alle Mitglieder von
Bezirksjugendleitungen, Landesjugendleitungen und Bundesjugendleitung.
Tragende Säule der JDAV sind die Jugendleiter*innen: Sie leiten eigenständig
Jugendgruppen in den Sektionen, organisieren vielfältige gemeinsame Aktivitäten
in den Bergen sowie der Natur und wirken zudem an der Meinungsbildung in
ihrer Sektion und darüber hinaus mit. Für diese verantwortungsvolle Tätigkeit
angemessen auszubilden, ist eine wesentliche Aufgabe der JDAV.
Jugendleiterinnen werden in der JDAV sowohl im Bereich Gruppenpädagogik
als auch im Bereich Bergsport aus- und weitergebildet. Die Grundausbildung ist
die Basisausbildung der JDAV und legt den Fokus auf die Vermittlung
gruppenpädagogischer Inhalte. Weiterführende Fortbildungen und Aufbaumodule
ermöglichen eine Erweiterung der fachsportlichen, pädagogischen und
persönlichen Kompetenzen der Jugendleiterinnen.
Die Aus- und Fortbildungen für Jugendleiter*innen der JDAV finden auf Bundes-
und Landesebene statt. Der JDAV-Bundesverband bietet dafür jährlich ein
umfangreiches Schulungsangebot an und ist federführend in der Bildungsarbeit.
Die JDAV-Landesverbände gestalten und fördern die Jugendarbeit auf regionaler
Ebene. Landesverbände der JDAV können ein eigenes Aus- und
Weiterbildungsprogramm anbieten und eigene Lehrteams bilden.
Die "Grundsätze und Bildungsziele der JDAV" (GBZ) sind das Leitbild der JDAV.
Sie beschreiben die Ziele und Werte, welche die JDAV mit ihrer verbandlichen
Jugendarbeit grundsätzlich und schwerpunktmäßig verfolgt. Diese werden
regelmäßig auf ihre Aktualität und Gültigkeit im Rahmen der gesellschaftlichen
Entwicklungen überprüft.
Die Bildungsziele der JDAV umfassen:
✓ die Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen
✓ den Erwerb von Kompetenzen zu einer verantwortungsvollen Ausübung des
Bergsports und das Erleben von unvergesslichen Erfahrungen – in den Bergen
und darüber hinaus
✓ das Erfahren von Mitwirkung und die Ermutigung zum Engagement
✓ die Ermutigung junger Menschen, für Vielfalt und Gerechtigkeit einzustehen
✓ die Übernahme von Verantwortung für Natur, Umwelt und zukünftige
Generationen – für die nachhaltige Gestaltung all unserer Aktivitäten.
Dabei dient uns der Bergsport als Medium zur Erreichung unserer Bildungsziele.
Die Bildungsziele sind Basis unserer Bildungsarbeit der JDAV und leiten uns in der
Ausgestaltung der Angebote.
Die Bildungsziele der JDAV stellen einen Bildungsrahmen dar, welcher in allen
Schulungsangeboten und in der Jugendgruppenarbeit tragendes Fundament ist.
Innerhalb dieses Bildungsangebotes definieren die Teilnehmerinnen ihre
individuellen Lernziele. Diese können sich prozesshaft verändern und mehr oder
weniger erreicht werden. Leiterinnen sind primär Gestalterinnen von
Lernräumen, in denen die Teilnehmerinnen sich definieren und bewähren. Sie
tragen Verantwortung für den Prozess des Lernangebotes, nicht aber für das
Erreichen von Zielen und für das Initiieren von Veränderung
Bei unseren Aktivitäten steht meist eine Herausforderung im Zentrum, die eine
Antwort sucht. Diese Herausforderung
✓ muss echt sein und zu konkreten Handlungen herausfordern
✓ soll verschiedene Handlungsoptionen zulassen (Prinzip der Offenheit)
✓ soll Lernsituationen hervorbringen, welche Themen der einzelnen Personen
(z. B. Stärkung des Selbstvertrauens, Vertrauen zu anderen, Umgang mit
Ängsten, ...) oder der Gruppe (z. B.: Kommunikation und Kooperation)
aufnehmen
✓ soll bezüglich Art, Stärke und Intensität von den Teilnehmer*innen selbst
gewählt werden können („challenge by choice“).
Jede Herausforderung zieht eine zielgerichtete, zeitlich begrenzte und sinnhafte
Handlung nach sich. Zudem besteht die besondere Chance, inkongruente
Verhältnisse anhand von konkretem Handeln und Verhalten bei Gruppen und
Einzelpersonen thematisieren zu können. So wird Authentizität im Handeln und
Verhalten gefördert. Im Rahmen der Aktivitäten können im geschützten Rahmen
alternative Formen von Handeln und Verhalten erprobt werden.
Im Rahmen der Bildungsarbeit der JDAV steht der Prozess von der Planung über
die Durchführung bis zur Reflexion und Transfer im Vordergrund. Er hat Vorrang
vor dem ursprünglich angestrebten Ergebnis. Teilnehmerinnen bekommen die
Gelegenheit, sich ebenso wie die Leiterinnen dem Wahrnehmen, Erleben und
Erfahren im Moment zu öffnen. Vielseitige Situationen, die Entscheidungs-
prozesse auslösen, werden gefördert. Langweilige Phasen werden bewusst nicht
gemieden und keinesfalls zwangsweise mit Aktion gefüllt, sondern sie sind
ebenfalls Teil wertvollen Erlebens.
Das ursprüngliche Ziel wird im Verlauf der prozesshaften Entwicklung einer
Aktion nicht aus dem Auge verloren, kann jedoch in Frage gestellt, verändert
oder verworfen werden. Scheitern wird zugelassen und als Chance begriffen.
Die Bildungsarbeit der JDAV kann einen Beitrag zur Entwicklung der
Persönlichkeit sowie zur Erweiterung des sozialen Handlungsrepertoires leisten.
Idealer Ausgangspunkt für Selbst- und Gruppenerfahrungen sind authentische
Situationen mit Ernstcharakter. Sie werden allein oder/und mit der Gruppe erlebt,
wahrgenommen sowie reflektiert und sie fordern bzw. fördern konkrete
Entscheidungen und Antworten. Leiterinnen und Teilnehmerinnen begegnen
sich im gemeinsamen Erleben und Handeln. Alte Rollen können verlassen und
neue erprobt werden. Gleichzeitig greifen Leiterinnen die positive Wirkung von
Erlebnissen auf und versuchen, sie gezielt zur Stärkung des Selbstbewusstseins
und des Selbstwertgefühls sowie zur Förderung eines Gruppengefühls
einzusetzen. Dabei geht es nicht nur um das Ziel, Kompetenzen für eine ferne
Zukunft zu vermitteln, sondern um die Möglichkeit, einer im Moment gelebten,
gespürten und genossenen Lebensfreude, von welcher die Teilnehmerinnen
Motivation und Begeisterung mit in den Alltag nehmen können.
In den verschiedenen Aktivitäten in der JDAV werden Handlungsspielräume zur
Verfügung gestellt, in denen Gruppenselbstorganisation möglich ist. Leiter*innen
streben Balance zwischen eigener Steuerung des Gruppenprozesses und
Gruppenselbststeuerung an. Das Maß der Selbstorganisation richtet sich nach
den Möglichkeiten der Gruppe und dem Grad der Herausforderung.
Folgende positive Effekte können durch Selbstorganisation erreicht werden:
✓ Übernahme von Verantwortung für Entscheidungen und deren Konsequenzen
✓ Generierung von Eigeninitiative und Motivation
✓ Erleben der eigenen Fähigkeiten und Grenzen
Prävention sexualisierter Gewalt (PsG) beinhaltet die Information,
Sensibilisierung, Schulung, Qualifizierung und Beratung aller Akteurinnen, die
mit der Betreuung, Ausbildung und Anleitung von Kindern und Jugendlichen im
Deutschen Alpenverein beauftragt sind. DAV und JDAV haben ein Konzept
erarbeitet, das auf allen Ebenen der Vereinsarbeit umgesetzt wird. Kinder und
Jugendliche, die in den Sektionen und der Jugendarbeit des DAV aktiv sind,
bedürfen eines besonderen Schutzes. Das Wohl dieser Kinder und Jugendlichen
zu schützen und ihre geistige und seelische Entwicklung zu fördern, ist oberstes
Ziel der Aktivitäten der Arbeit im Bereich PsG von DAV und JDAV. Der Umgang
mit Kindern, Jugendlichen und auch Erwachsenen ist geprägt von Respekt,
Wertschätzung und Vertrauen. Individuelle Empfindungen zu Nähe und Distanz
aller Beteiligten werden gewahrt und respektiert. Die Etablierung einer Kultur der
Aufmerksamkeit und des Hinschauens soll potenzielle Täterinnen abschrecken.
Grundlage der PsG-Arbeit ist der DAV-/JDAV-Verhaltenskodex, den DAV-
Verbandsrat und Bundesjugendausschuss gemeinschaftlich verabschiedet haben.
Für alle, die in der Aus- und Fortbildung in der JDAV tätig sind, wird die Vorlage
eines erweiterten Führungszeugnisses sowie eine regelmäßige Sensibilisierung
für das Thema verlangt. Dies ist eine Voraussetzung für die Tätigkeit in einem
der Bildungsteams der JDAV.
Jugendarbeit in der JDAV ist äußerst vielfältig. In den unterschiedlichen Sektionen
existieren Gruppen aller Altersstufen und unterschiedlicher Zielsetzungen.
Pädagogische Kompetenzen hinsichtlich Gruppenleitung und gruppendynamischer
Prozesse, fachsportliche Kompetenzen und sogenannte Beteiligungskompetenzen
(rechtliche und verbandliche Strukturen) sollen es den Jugendleiter*innen
ermöglichen, in den Sektionen verantwortungsvolle Jugendarbeit zu betreiben.
Derdie Jugendreferentin ist Teil des geschäftsführenden Vorstandes einer
Sektion und verantwortet den Einsatz der Jugendleiterinnen in der Sektion. Ersie
hat den Überblick über alle Aktivitäten, die im Bereich der Sektionsjugend
stattfinden. Um der eigenen Verantwortung auch im rechtlichen Sinne nach-
zukommen, muss ersie auch entscheiden, ob eine Jugendleiterin die nötigen
Kompetenzen hat, um eine geplante Aktivität mit der Jugendgruppe durch-
zuführen. In Absprache mit demder jeweiligen Jugendreferentin kann somit ein
angemessenes und verantwortungsbewusstes Programm für jede Gruppe
zusammengestellt werden.^1 Zudem ist derdie Jugendreferentin dafür zuständig,
auf die Einhaltung der Fortbildungspflicht der Jugendleiterinnen zu achten und
ihnen geeignete Fortbildungen vorzuschlagen.
Zur Beurteilung der Einsatzbereiche und Kompetenzen der Jugendleiterinnen dient in
erster Linie das Grundprinzip der Aus- und Fortbildung von Jugendleiterinnen:
Sicherheit durch Selbsteinschätzung. Eine realistische Selbsteinschätzung basiert auf
Kompetenzen, welche für die sichere Leitung einer Jugendgruppe unverzichtbar sind.
Die wichtigsten sind:
✓ Jugendleiterinnen brauchen zusätzlich zu ihrer Selbsteinschätzung auch
die Fähigkeit, das Können der Teilnehmerinnen realistisch einzuschätzen
✓ Um Kapazitäten für die Leitungsaufgabe zu haben, darf derdie
Jugendleiterin bei der durchgeführten Aktion nicht an der Grenze des
eigenen fachsportlichen und pädagogischen Könnens agieren. Das Bewusstsein
für eine entsprechend verantwortungsvolle Auswahl der durchgeführten
Touren und Aktionen wird geschult
✓ Aktuelle Sicherheitsstandards und Führungsgrundsätze sollen berücksichtigt
werden. Dabei handelt es sich um (alpine) Grundlagen, die zwar jeweils in
einem Handlungsfeld vertieft werden, aber auf andere Handlungsfelder
übertragen werden können
(^1) Vgl. Einsatzbereiche von Jugendleiter*innen, S. 1
Kompetenzen umfassen sowohl fachliches Wissen und Können (Fachkompetenz),
als auch stets das Zusammenspiel mit personalen Kompetenzen,
Sozialkompetenzen und Methodenkompetenzen (sogenannte überfachliche
Kompetenzen).^2 Die überfachlichen Kompetenzen meinen dabei Folgendes:
✓ Personale Kompetenz: Fähigkeiten wie beispielsweise Selbstständigkeit,
Eigenverantwortung, Reflexionsfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit,
Lebenslanges Lernen
✓ Sozialkompetenz: insbesondere Fähigkeiten wie Kommunikationsfähigkeit,
Team- und Kooperationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit
✓ Methodenkompetenz: insbesondere Aspekte wie Lehrmethoden auswählen,
anwenden und variieren; Lerngelegenheiten schaffen; Lernprozesse
initiieren, begleiten und steuern
In der Jugendarbeit der JDAV ist es von besonderer Bedeutung, neben der Fach-
kompetenz auch die überfachlichen Kompetenzen zu schulen und zielgerichtet
einzusetzen. Daher folgt die Bildungsarbeit der JDAV dem Ansatz, für ein breites
Spektrum an geforderten Kompetenzen geeignete Angebote zu machen.
Um Jugendleiter*in bei der JDAV zu werden, ist der erfolgreiche Besuch einer
Grundausbildung (GA) erforderlich. Im Anschluss an die erfolgreich abgeschlossene
Grundausbildung besteht eine jährliche Fortbildungspflicht. Hierzu können
Fortbildungen oder Aufbaumodule mit unterschiedlichen Schwerpunkten sowie
Sonderveranstaltungen nach 2.4 besucht werden. Grundausbildungen,
Fortbildungen und Aufbaumodule können nur von Bundesverbänden oder
Landesverbänden ausgerichtet werden.
Die Jugendleiterinnen-Grundausbildung versteht sich als Basisausbildung für die
Leitung von Kinder- und Jugendgruppen in der JDAV. Sie legt somit die Grundlage,
auf der Fortbildungen und Aufbaumodule zu pädagogischen, fachsportlichen und
verbandlichen Themen aufbauen. Ziel der Grundausbildung ist es, angehende
Jugendleiterinnen so auszubilden, dass sie in den Tätigkeitsbereichen der JDAV
selbstständig und verantwortungsvoll im Rahmen ihrer fachsportlichen und
persönlichen Kompetenzen handeln können. Die Konzeption der
Jugendleiter*innen-Grundausbildung wird vom Bundesjugendausschuss
beschlossen.
(^2) Vgl. Jugendleiter*innen-Grundausbildung - Konzeptionspapier der JDAV, Anhang 1
Um Jugendleiter*in der JDAV zu werden, ist der erfolgreiche Besuch einer Grund-
ausbildung (GA) erforderlich. Die verschiedenen möglichen Grundausbildungs-
typen (hieraus kann ein Aktionsfeld ausgewählt werden) haben identische
pädagogische und verbandliche Inhalte und unterscheiden sich nur im jeweiligen
fachsportlichen Schwerpunkt:
✓ Stadt.Klettern.Natur
✓ Berg.Schneeschuh.Erlebnis
✓ Mountain.Bike.Natur
✓ Berg.Skitour.Erlebnis
✓ Fels.Klettern.Natur
✓ Natur.Berg.Erlebnis.
Trainerinnen des DAV, die in der Jugendarbeit aktiv werden wollen, wird eine
verkürzte Grundausbildung zumzur Jugendleiter*in angeboten. Diese vermittelt
die erforderlichen pädagogischen Kompetenzen zum Leiten von Jugendgruppen.
Üblicherweise finden Grundausbildungen in einem Block statt. Davon abweichend
kann die Grundausbildung auch in zwei Teile geteilt werden. Diese können in
einem größeren zeitlichen Abstand stattfinden, der jedoch vier Monate nicht
überschreiten sollte. Alle Inhalte einer regulären Grundausbildung werden
behandelt. Sowohl die Teilnehmerinnen einer geteilten Grundausbildung als
auch die Leiterinnen bleiben dabei in der Regel konstant.
Über weitere Aktionsfelder bzw. besondere GA-Formate entscheidet der
Bundesjugendausschuss.
Für die Zulassung zu einer Jugendleiter*innen-Grundausbildung gelten folgende
Teilnahmevoraussetzungen:
✓ Teilnehmer*innen müssen zu Beginn der Ausbildung das 16. Lebensjahr
vollendet haben
✓ Identifikation mit den Grundsätzen und Bildungszielen der JDAV
✓ Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten, der
Übernahme von Verantwortung und das Interesse an Gruppenpädagogik und
Jugendarbeit
✓ DAV-Mitgliedschaft und Anbindung an eine DAV-Sektion
✓ Zustimmung desder Jugendreferentin der entsendenden Sektion
Zu den verschiedenen Aktionsfeldern der Grundausbildungen sind fachsportliche
Zugangsvoraussetzungen formuliert, die von Teilnehmerinnen erfüllt werden
müssen, um die Handlungsfähigkeit der Teilnehmerinnen für die geplanten
Aktivitäten sicherzustellen.^3 Sollte sich eine Teilnehmer in völlig falsch
eingeschätzt haben und dadurch den Kursverlauf deutlich aufhalten, so kann
sie*er vom Kurs ausgeschlossen werden.
Bei Teilnehmerinnen mit körperlichen und / oder geistigen Behinderungen oder
sonstigen Einschränkungen kann nach Rücksprache mit den für die
Grundausbildung zuständigen Bildungsreferentinnen / Bildungsverantwortlichen
und den Teamer*innen von den fachsportlichen Zugangsvoraussetzungen im
Einzelfall abgewichen werden. 4
Die Grundausbildung dauert mindestens sieben Tage. Sie kann in maximal zwei
Teile aufgeteilt werden. Eine zweiteilige Grundausbildung dauert mindestens acht
Tage.
Ausbildungsstandorte sind vom Bundesverband und den Landesverbänden frei
wählbar. Sie müssen die Möglichkeit für die bergsportlichen Aktivitäten bieten,
die dem Alltag der Jugendleiter*innen entsprechen und zu den fachlichen
Anforderungen des jeweiligen Aktionsfelds der Grundausbildung passen. Unter
Berücksichtigung dieser Kriterien wird vom Bundesverband eine bedarfsgerechte
Verteilung der Standorte im Bundesgebiet angestrebt.
Bei Grundausbildungen auf Bundesebene dürfen maximal zwei Teilnehmerinnen
aus der gleichen Sektion teilnehmen, um den Austausch und die Vernetzung
unter den angehenden Jugendleiterinnen zu stärken. Die Landesverbände
können hierzu eigene Regelungen treffen.
Die maximale Gruppengröße beträgt 14 Teilnehmer*innen. Es wird ein für die
geplanten Aktivitäten passender Leitungsschlüssel gewählt.
Eine Grundausbildung wird mindestens von einem Mitglied des Bundeslehrteams
Jugend geleitet. Bei Ausfall desder Teamerin aus dem Bundeslehrteam Jugend
kann ab einem Zeitpunkt von drei Monaten vor einer Grundausbildung in
(^3) Vgl. Jugendleiterinnen-Grundausbildung - Konzeptionspapier der JDAV, Anhang 2
(^4) Vgl. Jugendleiterinnen-Grundausbildung - Konzeptionspapier der JDAV, S.
Abstimmung mit demder Bildungsreferentin des Bundesverbands diese
Grundausbildung ohne Mitglied des Bundeslehrteams Jugend durchgeführt
werden. Voraussetzung dafür ist, dass trotz Suche kein Ersatz aus dem
Bundeslehrteam gefunden und die Qualifikation des*der Ersatzteamenden
nachgewiesen wurde.
Dies dient der Qualitätssicherung sowie der Sicherstellung eines einheitlichen
Verständnisses in einem zentralen Angebot der Bildungsarbeit der JDAV.
Am Ende der Grundausbildung entscheiden die Teamerinnen über das Bestehen
der Grundausbildung. Bestehens- und Vergabekriterien sind im Konzept der
Jugendleiterinnen-Grundausbildung geregelt. Das Bestehen der
Grundausbildung ist die Voraussetzung für die Vergabe des Jugendleiterinnen-
Ausweises durch die Bundesgeschäftsstelle der JDAV. Die Entscheidung der
Schulungsleitung wird den Teilnehmerinnen in einem ausführlichen persönlichen
Rückmeldegespräch mitgeteilt und begründet.
Bei Nichtbestehen der Grundausbildung kann der Besuch geeigneter Fort-
bildungen zur Auflage für das Bestehen gemacht werden.^5 Die Grundaus-
bildung kann bei Nichtbestehen wiederholt werden.
✓ Der Jugendleiterinnen-Ausweis kann aufgrund von dauerhaften
Einschränkungen, die ein alleiniges Leiten nicht erlauben (z. B. bestimmte
Behinderungen oder Erkrankungen), nach Rücksprache mit den für die
Grundausbildung zuständigen Bildungsreferentinnen /
Bildungsverantwortlichen mit einer dauerhaften Auflage (z. B.: darf eine
Gruppe nur im Team leiten) erteilt werden.
✓ Derdie Jugendreferentin der entsendenden Sektion wird im Falle einer
Auflagenerteilung von demder zuständigen Bildungsreferentin /
Bildungsverantwortliche*n informiert.
✓ Bundesverband und Landesverbände informieren sich gegenseitig im
Bedarfsfall über Auflagen von Jugendleiter*innen.
✓ Bei zweiteiligen Grundausbildungen entscheiden die jeweiligen
Bildungsreferentinnen / Bildungsverantwortlichen bei einer Verhinderung
von Teilnehmerinnen beim zweiten Teil selbständig über mögliche
Lösungen.
Fortbildungen greifen unterschiedliche Themen der praktischen Jugend(verbands)-
Arbeit auf. Es werden Fortbildungen u. a. zu fachsportlichen Themen, Fortbildung-
en mit einem Schwerpunkt auf gruppenpädagogischen Inhalten, aber auch
(^5) Vgl. Jugendleiter*innen-Grundausbildung - Konzeptionspapier der JDAV, S.
Fortbildungen zur Schulung der persönlichen Leitungskompetenz angeboten.
Entsprechend dem persönlichen Interesse und Bedarf können somit passende und
geeignete Fortbildungen ausgewählt werden.
Fortbildungen können grundsätzlich in verschiedenen Formaten stattfinden.
Dabei werden Präsenzveranstaltungen bevorzugt. Ergänzend gibt es digitale
Formate, auf welche bei entsprechenden Rahmenbedingungen ausgewichen
werden kann. Digitale Fortbildungen müssen in Umfang und Inhalt Fortbildungen
in Präsenz entsprechen. Das gewählte Format soll dabei stets teilnehmer*innen-
und prozessorientiert gewählt werden.
Für Fortbildungen gelten folgende Teilnahmevoraussetzungen:
✓ Identifikation mit den Grundsätzen und Bildungszielen der JDAV
✓ Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten, der
Übernahme von Verantwortung sowie das Interesse an Gruppenpädagogik
und Jugendarbeit
✓ Aktiver Jugendleiterin in einer DAV-Sektion mit gültiger Jahresmarke bzw.
im Prozess der Wiedererlangung, siehe 4.3.
✓ Bei fachsportlichen Fortbildungen ist unter Umständen ein Tourenbericht
erforderlich (siehe konkrete Ausschreibungen)
✓ Je nach Fortbildung können teilweise weitere Kompetenzen vorausgesetzt
werden (siehe konkrete Ausschreibungen)
✓ Seminare für Jugendreferentinnen können auch von Jugendreferentinnen
ohne Jugendleiter*innen-Ausweis besucht werden.
Eine Pflichtfortbildung hat einen zeitlichen Rahmen von mindestens zwei Tagen
(in der Regel verteilt auf drei Kalendertage, Freitagabend bis Sonntagmittag).
In Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden.
Ausbildungsstandorte sind von Bundes- und Landesverbänden frei wählbar. Sie
müssen die Möglichkeit für die bergsportlichen Aktivitäten bieten, die dem Alltag
der Jugendleiter*innen entsprechen und zu den fachlichen Anforderungen des
jeweiligen Aktionsfelds der Fortbildung passen. Unter Berücksichtigung dieser
Kriterien wird vom Bundesverband eine bedarfsgerechte Verteilung der Standorte
im Bundesgebiet angestrebt.
Bei Fortbildungen auf Bundesebene dürfen maximal zwei Teilnehmerinnen aus
der gleichen Sektion teilnehmen, um den Austausch und die Vernetzung unter
den Jugendleiterinnen zu stärken. Die Landesverbände können hierzu eigene
Regelungen treffen.
Es wird ein für die geplanten Aktivitäten passender Leitungsschlüssel gewählt.
Die Leiter*innen einer Fortbildung müssen über die erforderlichen fachlichen und
pädagogischen Qualifikationen verfügen, die zur Wissens- und Kompetenz-
vermittlung in den Fortbildungen erforderlich sind. Die Leitung einer Fortbildung
ist nicht an die Mitgliedschaft im Bundeslehrteam Jugend geknüpft.
Eine Teilnahmebescheinigung wird nur dann ausgestellt, wenn derdie
Teilnehmerin an der gesamten Fortbildung teilgenommen hat. In begründeten,
unvorhergesehenen Ausnahmefällen kann die Anerkennung als Fortbildung trotz
Fehlzeiten erfolgen.
Im Rahmen von Fortbildungen gibt es grundsätzlich keine Differenzierung nach
Bestehen / Nicht-Bestehen. Im Sinne der Feedbackkultur ist es möglich, dass
Teamerinnen in Einzelfällen eine Rückmeldung über Teilnehmerinnen (z. B.
im Fall, dass die Kompetenz zum Leiten von Gruppen nicht (mehr) erfüllt wird)
an dendie zuständigen Bildungsverantwortlichen geben. Bei einer Auflagen-
Fortbildung wegen einer vorerst nicht bestandenen Jugendleiterinnen-
Grundausbildung gibt es hingegen eine Differenzierung Bestehen / Nicht-
Bestehen dieser angemeldeten Jugendleiter*innen.
Aufbaumodule unterstützen beim Vertiefen fachsportlicher Qualifikation(en) und
bauen auf vorhandenen Kompetenzen auf. Ziel ist es, dass Fähigkeiten zur Durch-
führung von Kursen im jeweiligen alpinen Bereich erlangt werden. Aufbaumodule
sind nicht geeignet, um sich selbst fachsportlich fit zu machen.
Die Zugangsvoraussetzungen sind meist höher als bei Fortbildungen. Bei
erfolgreichem Bestehen bestimmter Aufbaumodule kann eine Anrechnung in der
DAV-Trainerausbildung erfolgen.
Es existieren Aufbaumodule in allen wesentlichen Spielformen des Bergsteigens:
✓ Alpinklettern
✓ Bergsteigen
✓ Hochtouren
✓ Klettersteig
✓ Mountainbike
✓ Skibergsteigen
✓ Skihochtouren
✓ Sportklettern
✓ Mehrseillängen Plaisir (Pilotphase 2024 bis 2026).
Das für das Thema zuständige Kompetenzteam des Bundeslehrteam Jugend
erstellt die Konzeptionen für das jeweilige Aufbaumodul. Die Aufbaumodule auf
Bundes- und Landesebene müssen diesen Konzepten entsprechen. Die
Einrichtung und Konzepte neuer Aufbaumodule sowie Änderungen an
bestehenden Aufbaumodulen werden vom Bundesjugendausschuss genehmigt.
Es bestehen die gleichen Teilnahmevoraussetzungen wie zur Grundausbildung.
Darüber hinaus:
✓ Aktiver Jugendleiterin in einer DAV-Sektion mit gültiger Jahresmarke
bzw. im Prozess der Wiedererlangung, siehe 4.3.
✓ Je nach Aufbaumodul ist ein Tourenbericht nötig (siehe konkrete
Ausschreibungen)
✓ Je nach Aufbaumodul können weitere Kompetenzen vorausgesetzt werden
(siehe konkrete Ausschreibungen).
Der zeitliche Rahmen der Aufbaumodule kann variieren und wird in den
jeweiligen Konzepten geregelt. Die Mindestdauer für ein Aufbaumodul beträgt
4,5 Tage.
Ausbildungsstandorte sind vom Bundesverband und den Landesverbänden frei
wählbar. Sie müssen die Möglichkeit für die bergsportlichen Aktivitäten bieten,
die dem Alltag der Jugendleiter*innen entsprechen und zu den fachlichen
Anforderungen des jeweiligen Aktionsfelds des Aufbaumoduls passen. Unter
Berücksichtigung dieser Kriterien wird vom Bundesverband eine bedarfsgerechte
Verteilung der Standorte im Bundesgebiet angestrebt.
Bei Aufbaumodulen auf Bundesebene dürfen maximal zwei Teilnehmerinnen aus
der gleichen Sektion teilnehmen, um den Austausch und die Vernetzung unter
den Jugendleiterinnen zu stärken. Die Landesverbände können hierzu eigene
Regelungen treffen.
Es wird ein für die geplanten Aktivitäten passender Leitungsschlüssel gewählt.
Ein Aufbaumodul wird mindestens von einem Mitglied des Bundeslehrteams
Jugend geleitet. Dies dient der Qualitätssicherung sowie der Sicherstellung eines
einheitlichen Verständnisses in einem zentralen Angebot der Bildungsarbeit der
JDAV. Bei kurzfristigem Ausfall desder Teamerin aus dem Bundeslehrteam
Jugend kann ein Aufbaumodul ohne Mitglied des Bundeslehrteams Jugend
durchgeführt werden.
Eine Teilnahmebescheinigung wird nur dann ausgestellt, wenn derdie
Teilnehmerin am gesamten Aufbaumodul teilgenommen hat. In begründeten,
unvorhergesehenen Ausnahmefällen kann die Teilnahmebescheinigung trotz
Fehlzeiten ausgestellt werden. Am Ende des Kurses findet mit jedemjeder
Teilnehmerin ein Abschlussgespräch mit Eignungsempfehlung statt.
Bestätigungen für die erfolgreiche Teilnahme an Aufbaumodulen werden als
Nachweis für die Teilnahme an Trainerausbildungen des DAV benötigt, um
bestimmte Ausbildungsbestandteile erlassen zu bekommen. Die schriftliche
Ausgabe von Bestätigungen über die erfolgreiche Teilnahme regeln JDAV-
Bundesverband und die JDAV-Landesverbände aufgrund ihrer spezifischen
Möglichkeiten selbständig.
Sollte ein Aufbaumodul nicht bestanden werden, wird dieses als Fortbildung
anerkannt, die Bestätigung einer erfolgreichen Teilnahme wird jedoch nicht
ausgestellt. Derdie Jugendreferentin der entsendenden Sektion wird bei
Nichtbestehen von demder zuständigen Bildungsreferentin /
Bildungsverantwortliche*n informiert.
Im Kontext der JDAV können Sonderveranstaltungen als Fortbildung anerkannt
werden. Üblicherweise sollen diese Veranstaltungen (zumindest in Anteilen)
einen Bildungscharakter aufweisen und mehr als einen Tag dauern. Darüber
hinaus sollten die Sonderveranstaltungen maßgeblich durch die JDAV mitgestaltet
werden. Über die Anerkennung einer Sonderveranstaltung als Fortbildung
entscheidet die Bundesjugendleitung (auf Bundesebene) bzw. die
Landesjugendleitung (auf Landesebene) im jeweiligen Einzelfall.
Die JDAV organisiert auf Bundesebene neben der Jugendleiter*innen-Ausbildung
weitere Bildungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen. Sie richten sich
sowohl an Ehrenamtliche als auch an Kinder und Jugendliche, die nicht zwingend
Mitglied der JDAV sein müssen. Alle Bildungsangebote orientieren sich an den
Grundsätzen und Bildungszielen der JDAV.
Die Grundsätze der JDAV umfassen die Förderung von Persönlichkeitsentwicklung
und Raum für ehrenamtliches, aktives Mitwirken.
Um Jugendreferent*innen und (Landes-)Jugendleitungen zu stärken, bietet die
JDAV Kompass-Kurse an, die einen unterstützenden Grundstein für Kompetenz
und Orientierung in ehrenamtlichen Aufgaben legen. Durch Wissensvermittlung
und Erfahrungsaustausch können in diesen Kursen methodische, fachliche und
personelle Fähigkeiten erworben werden.
Die Jugendreferentinnen-Tagung richtet sich an amtierende
Jugendreferentinnen und Personen, die das Amt übernehmen wollen. Im
Fokus einer solchen Tagung steht zum einen die anwendungsbezogene
Wissensvermittlung zu konkreten Fragestellungen und Herausforderungen aus
der täglichen Arbeit der Jugendreferentinnen. Zum anderen wird ein
gegenseitiger Austausch und die Vernetzung der Teilnehmerinnen gefördert,
um bestmöglich voneinander lernen zu können. Darüber hinaus bilden diese
Tagungen einen Informationskanal zu wichtigen und aktuellen JDAV-Themen.
Die Jugendreferentinnen-Tagung als Qualifizierungsmaßnahme unterstreicht
die Bedeutung des Amtes der Jugendreferentinnen in der JDAV-Arbeit. Sie
findet in der Regel alle zwei Jahre statt.
Landes- und Bundesebene können Vorbereitungsschulungen zur Grundausbildung
anbieten. Diese stellen eine Möglichkeit dar, Minderjährige unter 16 Jahren an die
JDAV-Arbeit heranzuführen. Weder ersetzen sie die Grundausbildung noch können
Teile dieser Angebote auf die Grundausbildung angerechnet werden. Auch befähigt
die Schulung nicht zur Leitung einer Jugendgruppe. Die Teilnehmer*innen sollen
motiviert werden, bei der Leitung der Gruppe mitzuhelfen und zu unterstützen, wo
sie es schon können. Zielgruppe sind 14 - bis 15-Jährige, die sich für die Leitung
einer Jugendgruppe interessieren oder bereits unterstützend in Jugendgruppen
mithelfen.
Die JDAV bietet auf Bundesebene ein Ferienkursprogramm für Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene an. Neben der fachsportlichen Wissensvermittlung und der
Schulung von Risikokompetenzen bilden Bergerlebnis und Naturschutz sowie
Eigeninitiative und Übernahme von Verantwortung das qualitative Gerüst dieses
Angebots. Das pädagogische Konzept stellt das Gruppenerlebnis sowie die
Persönlichkeitsentwicklung der Kursteilnehmerinnen in den Fokus. Das Angebot
beinhaltet integrative Kurse. Die Teilnahme von Menschen mit Behinderung ist
nach Absprache auch in anderen Kursen möglich. Die Kurse dauern in der Regel
eine Woche und finden in den Ferien statt. Die Teilnahme ist nicht an eine DAV-
Mitgliedschaft gebunden. Die Kursleiterinnen bringen eine fachsportliche
Qualifizierung sowie eine erlebnispädagogische Ausbildung / Erfahrung mit. Sie
bilden das Jugendkursteam und treffen sich mindestens einmal jährlich zu einer
Weiterbildungs- und Netzwerkveranstaltung.
Die Jugendbildungsstätte ist ein identitätsstiftender Ort für alldiejenigen
Menschen, die in der JDAV ehrenamtlich, freiberuflich oder hauptberuflich tätig
sind. Sie ist der zentrale Ort für die Aus- und Fortbildung von Jugendleiter*innen
der JDAV. Darüber hinaus ist sie ein alpiner Bildungsort für unterschiedlichste
Zielgruppen, wie z. B. Jugendgruppen, Schulklassen oder auch Fachkräfte der
Jugendarbeit.
Das Motto der Jugendbildungsstätte lautet:
Sie begleitet Menschen bei ihren Erfahrungen und initiiert so individuelle
Bildungsprozesse. Diese Leitgedanken entsprechen dem Konzept der alpinen
Erlebnispädagogik und werden in den Angeboten der Jugendbildungsstätte
gelebt und aktiv weiterentwickelt. Die Jugendbildungsstätte steht für „Bildung für
nachhaltige Entwicklung“ und leistet mit ihrer Arbeit einen Beitrag für
Veränderung hin zu einer zukunftsfähigen Gesellschaft.
Check Your Risk (CYR) ist ein Angebot der JDAV zur Vermittlung von Risiko-
und Entscheidungskompetenz. Wesentlicher Inhalt ist die Aufklärung und
Sensibilisierung Jugendlicher hinsichtlich Lawinen- und Unfallgefahr abseits
gesicherter Pisten im alpinen Skisport (CYR Winter) sowie Risikomanagement
und Risikokompetenz zur Unfallprävention beim Mountainbiken (CYR Sommer).
Ziel ist es, Jugendlichen die Relevanz ihrer eigenen Entscheidungen vor Augen
führen. Check Your Risk-Trainerinnen besuchen Schulen bzw. Skilager und
arbeiten vor Ort mit den Jugendlichen zusammen.
Check Your Risk-Trainerinnen haben eine fachsportliche Qualifizierung und
bilden das CYR-Trainer*innen-Team. Dieses trifft sich mindestens einmal
jährlich zu einer Weiterbildungs- und Netzwerkveranstaltung.
Die Anmeldung und Abwicklung ihrer Bildungsveranstaltungen regeln der JDAV-
Bundesverband und die JDAV-Landesverbände eigenständig. Dabei wird
sichergestellt, dass die jeweiligen Zulassungs- und Zugangsvoraussetzungen
eingehalten werden.
Das Bestehen der Grundausbildung ist die Voraussetzung für die Vergabe des
Jugendleiterinnen-Ausweises. Die Vergabe des Jugendleiterinnen-Ausweises
erfolgt zentral und einheitlich durch den JDAV-Bundesverband.
Der Jugendleiterinnen-Ausweis kann aufgrund von dauerhaften
Einschränkungen, die ein alleiniges Leiten nicht erlauben (z. B. bestimmte
Behinderungen oder Erkrankungen), nach Rücksprache mit den für die
Grundausbildung zuständigen Bildungsreferentinnen / Bildungsverantwortlichen
mit einer dauerhaften Auflage (z. B.: „Darf eine Gruppe nur im Team leiten“)
ausgestellt werden.
Zur Vergabe des Jugendleiter*innen-Ausweises muss zudem die
Teilnahmebestätigung an einem Erste-Hilfe-Kurs (mindestens neun
Unterrichtseinheiten, nicht älter als zwei Jahre) bei der Bundesgeschäftsstelle der
JDAV eingereicht werden.
Für aktive JDAV-Jugendleiter*innen besteht eine jährliche Fortbildungspflicht. Um
dieser Pflicht nachzukommen, ist die Teilnahme an einem Aufbaumodul oder
einer Fortbildung, unabhängig ob beim JDAV-Bundesverband oder einem der
Landesverbände, erforderlich. Alle drei Jahre wird eine Schulung / ein Kurs aus
dem DAV-Ausbildungsprogramm anerkannt. Sonderveranstaltungen nach 2.
können als Fortbildung anerkannt werden.
Für die Jugendleiterinnen-Ausweise gibt es jedes Jahr eine neue Jahresmarke.
Die Vergabe der neuen Jahresmarken erfolgt über dendie Jugendreferentin.
Ersie bestellt die benötigten Jahresmarken namentlich beim zuständigen JDAV-
Landesverband. Die Abläufe, Prozedere und Termine werden rechtzeitig durch
den jeweiligen JDAV-Landesverband kommuniziert.
Es werden keine Marken von der JDAV-Bundesebene direkt an
Jugendleiter*innen vergeben. Ausnahme ist die Neuausstellung des Ausweises
nach der bestandenen Grundausbildung. Hier ist direkt die aktuelle Jahresmarke
aufgeklebt.
Die Prüfung des Anspruchs auf eine Jahresmarke obliegt demder
Jugendreferentin. Landesverbände haben das Recht, Fortbildungsnachweise
sowie Begründungen für fehlende Fortbildungen anzufordern. Nur von der JDAV
ausgebildete Jugendleiterinnen erhalten eine Marke, wenn sie aktiv in der
Sektionsjugendarbeit tätig sind, weiterhin als Jugendleiterinnen geeignet sind
und der Fortbildungspflicht nachgekommen sind. Dieder Jugendreferentin kann
in begründeten Ausnahmefällen von der Erfüllung der Fortbildungspflicht
absehen.
Marken dürfen nicht pauschal vergeben werden, auch nicht an Trainer*innen des
DAV, die in der Jugendarbeit tätig sind.
Jugendleiter*innen können nach Zeiten der Inaktivität bzw. versäumter
Fortbildungspflicht die Jahresmarke wieder erlangen. Hierbei finden folgende
Regelungen Anwendung:
✓ ≤ 2 Kalenderjahre ohne JDAV-Fortbildung: Teilnahme an einer Fortbildung
✓ ≥ 3 Kalenderjahre ohne JDAV-Fortbildung: Teilnahme an zwei Fortbildungen
innerhalb eines Jahres, davon eine pädagogische Fortbildung.
✓ Bei mehr als 6 Kalenderjahren ohne JDAV-Fortbildung wird die erneute
Absolvierung der gesamten Grundausbildung dringend empfohlen. In diesem
Fall entfällt die ansonsten greifende Regelung bei ≥ 3 Schulungsjahren ohne
JDAV-Fortbildung.
Die Kurs- und Fahrtkosten für die Aus- und Fortbildung von Ehrenamtlichen
übernimmt in der Regel die Sektion. Bundesverband und Landesverbände regeln
Teilnahmegebühren, Stornokosten und Fahrtkosten auf ihren Ebenen selbst.
Jugendleiterinnen, welche sich mit einer Fachübungsleiterinnen- bzw.
Trainerinnen-Ausbildung weiterbilden möchten, können sich hierfür bestimmte
Jugendleiterinnen-Schulungen anerkennen lassen.
Diese sind auf dem JDAV-Schulungsportal unter https://schulungen.jdav.de/ stets
aktuell dargestellt.
Bei Doppelqualifizierungen im DAV gelten folgende Regelungen:
Wer sowohl Jugendleiter*in als auch Familiengruppenleiter*in ist, kann sich
alle drei Jahre eine Fortbildung des Familienbergsteigens anerkennen lassen.
Trainer*in-C/-B: Wer sowohl Jugendleiter*in als auch Trainer*in-C oder -B ist, kann sich
alle drei Jahre eine Fortbildung der Trainer*innen-Ausbildung anerkennen lassen.
Naturschutz-Fortbildungen werden alle drei Jahre als Fortbildung für
Jugendleiter*innen anerkannt.
Darüber hinaus gelten folgende weitere Regelungen:
✓ Kurse der Ropes-Course-Trainerinnen-Ausbildung des Trägerverbundes von
DAV, ÖAV, VDBS und VÖBS werden als Jugendleiterinnen-Fortbildung
anerkannt.
✓ Vereinsfremde Ausbildungen werden grundsätzlich nicht als
Jugendleiter*innen-Grundausbildung anerkannt.
Für die Qualitätssicherung bei Aus- und Fortbildungen sind Teilnehmerinnen-
Evaluation und die Kursberichte von Kursleiterinnen essenziell. Ein Erfahrungs-
austausch wird angestrebt und soll gefördert werden. Erkenntnisse aus der
Durchführung der Kurse sollen in die Weiterentwicklung der Inhalte und
Programme einfließen.
Die Jugendleiterin-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für
ehrenamtliche Mitarbeiterinnen in der Jugendarbeit. Die JDAV-Jugendleiterinnen-
Grundausbildung entspricht den Kriterien für die Juleica. Ausgebildete
Jugendleiterinnen der JDAV können diese Karte beantragen. Die Beantragung
erfolgt auf Landesebene über die jeweiligen JDAV-Landesverbände gemäß den
länderspezifischen Kriterien und Vorgaben.
Zur Förderung dezentraler Bildungsangebote und Schulungen unterhält die JDAV
mit Mitteln des DAV-Bundesverbandes einen Förderetat (Etat regionale Schulung
und Verwaltung). Dieser ermöglicht es den JDAV-Landesverbänden, die
Schulungs- und Bildungsangebote zu finanzieren. Die Regelungen sind in den
Richtlinien zum Etat regionale Schulung und Verwaltung festgehalten und werden
vom Bundesjugendausschuss festgelegt.
Das Bundeslehrteam Jugend (BLTJ) ist eines der Bundeslehrteams des DAV. Das
Bundeslehrteam Jugend hat die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit den
Landesverbänden bzw. den Landeslehrteams, die Konzeption von Aus- und
Fortbildung von Jugendleiterinnen zu erarbeiten sowie die Aus- und Fortbildung
auf Bundesebene durchzuführen.^6 Die Teamerinnen sind alpinfachsportlich
sowie (erlebnis-)pädagogisch qualifiziert und verfügen über (teils langjährige)
Erfahrung in der Jugend(verbands)arbeit. Für die Aufnahme in das
Bundeslehrteam Jugend gibt es ein strukturiertes Aufnahmeverfahren sowie
Kriterien für den Verbleib.^7 Die Zuständigkeit hierfür liegt nach § 29 Abs. 2 BJO
beim Beirat des Bundeslehrteams Jugend.
Zur Qualitätssicherung sowie zum fachlichen Austausch finden zweimal jährlich
Treffen des Bundeslehrteams Jugend statt. Darüber hinaus bietet der JDAV-
Bundesverband regelmäßig jährliche Fortbildungen für die Mitglieder des
Bundeslehrteams Jugend an.
Die Mitglieder des Bundeslehrteams Jugend sind auf Honorarbasis für die JDAV
tätig. Eine Rahmenvereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen BLTJ und
JDAV.
Die JDAV-Landesverbände können eigene Lehrteams bilden. Die Teamer*innen
sind alpinfachsportlich sowie (erlebnis-)pädagogisch qualifiziert und verfügen
über Erfahrung in der Jugend(verbands)arbeit. Die JDAV-Landesverbände sind
für die Einhaltung der Standards verantwortlich und weisen diese im Bedarfsfall /
auf Anfrage nach. Gemeinsame Sitzungen mit dem Bundeslehrteam Jugend
finden in regelmäßigen Abständen (in der Regel alle zwei Jahre) statt. An den in
5.1 genannten vom JDAV-Bundesverband organisierten Fortbildungen für
Mitglieder des Bundeslehrteams Jugend können auch Mitglieder der
Landeslehrteams teilnehmen.
Externe Referentinnen, die nicht Mitglied des Bundes- oder der Landeslehrteams
sind, können zu speziellen Themen bei allen Schulungsarten eingesetzt werden.
Der Einsatz orientiert sich dabei an den Fachkenntnissen und der Eignung für die
Aus- und Weiterbildung von Jugendleiterinnen der JDAV.
(^6) Vgl. § 29 der Bundesjugendordnung
(^7) Die Kriterien sind im Dokument „Qualitätssicherung im Bundeslehrteam Jugend der JDAV“ festgelegt.
Die Rolle der Bundesjugendleitung im Hinblick auf den Bereich Bildung ist in den
§§ 22 und 23 der BJO beschrieben. Auf Bundesebene entscheidet sie außerdem
über die Anerkennung einer Sonderveranstaltung als Fortbildung im jeweiligen
Einzelfall.
Derdie stellvertretende Bundesjugendleiterin Bildung ist Leiter*in des
Bundeslehrteams Jugend und verantwortet verbandspolitisch die Bildungsarbeit
der JDAV auf Bundesebene.
Die Rolle des Bundesjugendausschusses im Hinblick auf den Bereich Bildung ist in
§ 19 der BJO beschrieben. Über die Konzeption der Grundausbildung,
Grundausbildungstypen und besondere Grundausbildungsformate entscheidet der
Bundesjugendausschuss. Des Weiteren werden die Einrichtung und Konzepte
neuer Aufbaumodule sowie Änderungen an bestehenden Aufbaumodulen vom
Bundesjugendausschuss genehmigt.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Erledigung der laufenden Geschäfte im
Bildungsbereich der JDAV verfügt die JDAV im Ressort Jugend über
hauptberufliche Bildungsreferent*innen. Ihre Aufgaben sind die Konzeption der
Bildungsangebote, die Organisation der Bildungsveranstaltungen, Betreuung der
Bildungs- und Lehrteams sowie die Beratung von Sektionen. Zur Unterstützung
unterhält das Ressort Jugend eine Kursorganisation.
Auf Ebene der JDAV-Landesverbände verantworten ehrenamtliche
Bildungsverantwortliche die Bildungsarbeit. Diese können von hauptberuflichen
Bildungsreferent*innen unterstützt werden.
Beschlossen vom Bundesjugendausschuss am 17.06.2023 in Mannheim.
Aktualisiert vom Bundesjugendausschuss am 17.11.2024 in Würzburg.
Aktualisiert vom Bundesjugendausschuss am 22.02.2025 in Nürnberg.