Laut Beschluss des Landesjugendausschusses vom 28. Mai 2022 sind die fett gedruckten Teile der Musterbezirksjugendordnung für die Bezirksverbände der JDAV Bayern verbindlich und müssen wörtlich ohne Änderungen übernommen werden. Bei Fehlen dieser verbindlichen Vorgaben oder inhaltlichen Widersprüchen dazu wird die erforderliche Genehmigung der Jugendordnung versagt.
Die JDAV… [Bezirksverband] ist die Jugendorganisation des Deutschen Alpenvereins in … [Regierungsbezirk/Regierungsbezirke/Regierungsbezirksteile].
Die JDAV … [Bezirksverband] vertritt die Interessen ihrer Mitglieder innerhalb der Jugend des Deutschen Alpenvereins und des Deutschen Alpenvereins sowie gegenüber Politik und Gesellschaft. Die JDAV … [Bezirksverband] ist als Jugendverband anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Die Anerkennung ergibt sich über die Mitgliedschaft im Landesverband Bayern und dessen Mitgliedschaft im Bayerischen Jugendring.
Aufgaben und Ziele ergeben sich aus den Grundsätzen und Bildungszielen der Jugend des Deutschen Alpenvereins und der Bundesjugendordnung sowie der Landesjugendordnung des Landesverbandes Bayern.
Mitglieder der JDAV … [Bezirksverband] sind alle DAV-Mitglieder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, alle JDAV-Jugendleiterinnen mit gültiger Marke, alle Jugendreferentinnen und Mitglieder von Jugendausschüssen aus den in ... [Regierungsbezirk/Regierungsbezirke/Regierungsbezirksteile] ansässigen DAV-Sektionen sowie die Mitglieder der Bezirksjugendleitung. Über die Bezirkszugehörigkeit einzelner Sektionen entscheidet der Landesjugendausschuss.
Die Bezirksjugendversammlung ist das oberste beschlussfassende Gremium der JDAV…[Bezirksverband].
Teilnahme- und stimmberechtigt auf der Bezirksjugendversammlung sind die Delegierten der in … [Regierungsbezirk/Regierungsbezirke/Regierungsbezirksteile] ansässigen DAV-Sektionen sowie die Mitglieder der Bezirksjugendleitung. Jugendreferentinnen sind als Delegierte der Sektionsjugend in der Anzahl der Delegierten pro Sektion nach Abs. 3 bereits mitgezählt. Wenn Jugendreferentinnen an der Teilnahme verhindert sind, können auch andere Delegierte den Platz wahrnehmen.
Die Anzahl der Delegierten der Sektionsjugend (dn) für die jeweilige Bezirksjugendversammlung berechnet sich aus folgenden Zahlen:
Basisstimme für jede Sektion, welche grundsätzlich durch den*die Jugendreferent*in wahrgenommen wird (1)
Von der Bezirksjugendversammlung festgelegte Gesamtzahl der Delegierten (D) [Alternative: „Vom Landesjugendausschuss festgelegte Gesamtzahl der Delegierten (D)“]
Anzahl der DAV Sektionen im JDAV Bezirksverband (k)
Anzahl Jugendleiter*innen der Sektion (JLn)
Anzahl der Jugendleiter*innen im JDAV Bezirksverband (JLgesamt)
Anzahl Mitglieder der Sektion n, welche das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Mn)
Anzahl Mitglieder der Sektion i, welche das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Mi)
Die Wahl der Delegierten der Sektionsjugend und die Bestimmung, welche Delegierten an der jeweiligen Bezirksjugendversammlung teilnehmen, regelt die Sektionsjugendordnung. Findet die Bezirksjugendversammlung im Rahmen der Landesjugendversammlung statt, so ist die Anzahl der Delegierten gleich der Anzahl für die Landesjugendversammlung.
Teilnahmeberechtigt sind ferner die Mitarbeiter*innen der Landesgeschäftsstelle, Mitglieder der Landesjugendleitung, sowie Gäste auf Einladung der Bezirksjugendleiter*innen.
Über die Bezirksjugendversammlung ist ein Protokoll zu führen, das alle Beschlüsse im Wortlaut und die Wahlergebnisse enthält. Das Protokoll ist von der Versammlungsleitung zu unterzeichnen. Das Protokoll ist den in Abs. 2 genannten Personen zugänglich zu machen.
Die Bezirksjugendleitung besteht aus zwei Bezirksjugendleiter*innen unterschiedlichen Geschlechts sowie einem*einer stellvertretenden Bezirksjugendleiter*in.
Die Bezirksjugendleiter*innen und der*die Stellvertreter*in müssen volljährig sein.
Die Mitglieder der Bezirksjugendleitung werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt, sie bleiben nach Ablauf der Wahlperiode bis zur nächsten Wahl im Amt.
Die Bezirksjugendleitung setzt die Beschlüsse der Bezirksjugendversammlung um und führt die laufenden Geschäfte. Dies umfasst insbesondere folgende Aufgaben:
a) Unterstützung und Beratung der Jugend in den DAV-Sektionen
b) Beschaffung und Bewirtschaftung von Mitteln
c) Vernetzung der Jugendreferent*innen
d) Interessenvertretung auf JDAV Landesebene und Mitwirkung am Schulungsprogramm Bayern
e) Vertretung der JDAV bei den jeweiligen DAV Sektionentagen oder DAV Sektionenverbandstagen
f) Unmittelbare oder mittelbare Vertretung der JDAV im Bezirksjugendring
g) Vergabe der Jugendleitermarken
h) Feststellung der Delegiertenzahl für die einzelnen Sektionen
Die JDAV … [Bezirksverband] bildet als Rechts- und Vermögensträger einen eingetragenen Verein, dem die Mitglieder der Bezirksjugendleitung sowie … angehören. Der JDAV Landeverband Bayern stellt dem Bezirksverband einen angemessenen Zuschuss zur Verfügung.
Die Geschäftsstelle der JDAV … [Bezirksverband] ist Teil der Geschäftsstelle des JDAV Landesverbands Bayern. Der JDAV Landesverband Bayern stellt der JDAV … [Bezirksverband] einen angemessenen, eigenen Etat innerhalb ihres Haushalts zur Verfügung. Über den Jugendetat verfügt die JDAV … [Bezirksverband] in eigener Verantwortung. Die Verwendung der Mittel darf der Landesjugendordnung nicht zuwiderlaufen.
Innerhalb des JDAV Landesverbandes Bayern nimmt die JDAV … [Bezirksverband] ihre Aufgaben im Rahmen der Landesjugendordnung eigenständig und selbstorganisiert wahr.
Änderungen der Bezirksjugendordnung bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten der Bezirksjugendversammlung und dürfen der Landesjugendordnung und der Musterbezirksjugendordnung nicht widersprechen.