Laut Beschluss des Bundesjugendausschusses vom 5. Juni 2016 sind die fett gedruckten Teile der Musterlandesjugendordnung für die Landesverbände der JDAV verbindlich und müssen wörtlich ohne Änderungen übernommen werden.
Die JDAV LVB ist die Jugendorganisation des Deutschen Alpenvereins in Bayern. Sie nimmt die Jugendarbeit im Deutschen Alpenverein in Bayern wahr.
Die JDAV LVB vertritt die Interessen ihrer Mitglieder innerhalb der Jugend des Deutschen Alpenvereins und des Deutschen Alpenvereins sowie gegenüber Politik und Gesellschaft. Die JDAV LVB ist als Jugendverband anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Die Anerkennung ergibt sich aus der Mitgliedschaft im Bayerischen Jugendring.
Aufgaben und Ziele ergeben sich aus den Grundsätzen und Bildungszielen der Jugend des Deutschen Alpenvereins und der Bundesjugendordnung.
Mitglieder der JDAV LVB sind alle DAV-Mitglieder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, alle JDAV-Jugendleiterinnen mit gültiger Marke, alle Jugendreferentinnen und Mitglieder von Jugendausschüssen aus den in Bayern ansässigen DAV-Sektionen sowie die Mitglieder der Landesjugendleitung und der Bezirksjugendleitungen.
Die Landesjugendversammlung ist das oberste beschlussfassende Gremium der JDAV LVB.
Teilnahme- und stimmberechtigt auf der Landesjugendversammlung sind die Delegierten der in Bayern ansässigen DAV-Sektionen, die Mitglieder der Bezirksjugendleitungen sowie die Mitglieder der Landesjugendleitung.
Die Anzahl der Delegierten der Sektionsjugend (dn) berechnet sich nach einer spezifischen Formel, die Basisstimmen, die Gesamtzahl der Delegierten (D) und die Mitgliederzahlen (Mn) berücksichtigt:
dn=1+(D−k)⋅(21⋅JLgesamtJLn+21⋅∑MiMn)
Teilnahmeberechtigt sind ferner Sprecherinnen der Sektionentage, Mitarbeiterinnen der LGS, die Bundesjugendleitung sowie Gäste.
Eine ordentliche Landesjugendversammlung findet alle zwei Jahre statt.
Die Landesjugendleitung besteht aus zwei Landesjugendleiterinnen (unterschiedlichen Geschlechts) und vier Stellvertreterinnen (darunter eine Person für Klimaschutzkoordination).
Die Mitglieder der Landesjugendleitung (LJL) werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben nach Ablauf der Amtsperiode bis zur nächsten Wahl im Amt.
Die Landesjugendleitung setzt die Beschlüsse der Landesjugendversammlung um und führt die laufenden Geschäfte.
Der Landesjugendausschuss (LJA) setzt sich aus der Landesjugendleitung und je zwei Vertreter*innen der fünf Bezirksverbände zusammen.
Zwischen den Versammlungen nimmt der LJA grundsätzlich alle Aufgaben der Landesjugendversammlung wahr (mit Ausnahmen wie Wahlen oder Satzungsänderungen).
Die Kassenprüfer*innen prüfen die Mittelverwendung und berichten der Versammlung. Sie werden für zwei Jahre gewählt.
¶ § 8 Trägerverein und Förderung durch die Sektionen
Die JDAV LVB bildet als Rechts- und Vermögensträger einen eingetragenen Verein [...] mit dem Namen „Jugend des Deutschen Alpenvereins, Landesgeschäftsstelle Bayern e.V.“. Die Sektionen des DAV in Bayern unterstützen die JDAV LVB mit einem angemessenen finanziellen Zuschuss.
Die Sektion stellt der Sektionsjugend einen angemessenen, eigenen Etat innerhalb ihres Haushalts zur Verfügung. Über den Jugendetat verfügt die Sektionsjugend in eigener Verantwortung.